Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UstG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
Für eine genaue Preisberechnung möchte ich Sie bitten, mir den zu übersetzenden Text zukommen zu lassen, am besten per E-Mail. Die Berechnung richtet sich nach dem Umfang und Schwierigkeitsgrad sowie der Dringlichkeit Ihres Textes.
In der Regel nenne ich Ihnen einen Zeilenpreis (55 Anschläge), bei ausgewählten Dokumenten biete ich Ihnen einen Pauschalpreis an. Möglich ist auch eine Berechnung nach Worten oder Seiten (1800 Anschläge).
Selbstverständlich behandle ich Ihre Texte vertraulich - auch wenn kein Auftrag zustande kommt.
Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand unter Zugrundelegung von einer Unterrichtsstunde in der Länge von 45 Minuten.
Sprechen Sie mich bitte an. Der Preis wird zu Ihrem Lernziel passen.
In allen drei Ländern, in deren Sprachen ich übersetze, habe ich gelebt, studiert und gearbeitet.
Ich bin studierte Juristin und verfüge über Berufserfahrung aus einem juristischen Fachverlag, einem sozialen Unternehmen und der Tourismusbranche. Seit 2009 arbeite ich als freiberufliche Übersetzerin.
Im 2012 wurde ich vom Oberlandesgericht Köln als Übersetzerin für die tschechische und slowakische Sprache ermächtigt. Das bedeutet, dass ich offizielle Übersetzungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Notare anfertigen darf. Ebenso für Privatpersonen, die beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und sonstigen amtlichen Dokumenten bei einer Behörde vorlegen müssen.
Während vieler Übersetzungsarbeiten greife ich auf das während meines Studiums und in meinen beruflichen Stationen erworbene Wissen zurück. Fachübersetzungen bilden den Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Seit 2000 biete ich individuellen Tschechisch- und Slowakischunterricht für Einzelpersonen an.
Ich recherchiere gründlich und verfüge über die sprichwörtliche juristische Genauigkeit. Vor Abgabe jeder Übersetzung erfolgt eine gründliche Kontrolle auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Stilistik.
Um Ihnen eine einwandfreie Übersetzung zu liefern, erfolgt die Schlusskorrektur oft nach dem Vier-Augen-Prinzip in Zusammenarbeit mit einer kompetenten Kooperationspartnerin. Als Resultat erhalten Sie eine gründlich durchdachte und flüssig verfasste Übersetzung.
Selbstverständlich behandle ich Ihre Dokumente, Unterlagen und Daten streng vertraulich. Auch die für die Prüfung der Übersetzung herangezogenen Personen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Übersetzungen mit Beglaubigung:
Rechtstexte, zum Beispiel
• Gerichtsentscheidungen
• Strafbefehle, Anklageschriften
• Aktenauszüge
• Urkunden und Dokumente
• Zeugnisse
• Behördenentscheidungen
• Vollmachten
• Rentenbescheide
• Scheidungsurteile
• Verträge
Übersetzungen ohne Beglaubigung:
• Wirtschaftstexte und Geschäftskorrespondenz
• Arbeitsanweisungen, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
• Tourismus
• Produktbeschreibungen
• Sozialwesen
• Straßenverkehr
• Private Korrespondenz
• Umfragen
• Marketing
Individuell, kompetent und kreativ führe ich Sie bzw. Ihre Mitarbeiter in die Welt der tschechischen und slowakischen Sprache ein. Der Unterricht ist auf Ihre Themen, Ziele, Vorkenntnisse und Zeitressourcen abgestimmt.
Ob Sie aus geschäftlichen, studienbedingten oder privaten Gründen Sprachkenntnisse erwerben oder verbessern möchten, ob Sie einen Crash-Kurs benötigen oder sich mit den Sprachen systematisch über einen längeren Zeitraum beschäftigen wollen, ob Sie in einer Gruppe oder alleine lernen möchten, ich kann auf Ihre Wünsche flexibel reagieren.
In entspannter Atmosphäre können Sie sich die gewünschte Sprache erschließen und Wissenswertes über das jeweilige Land, seine Kultur und die dort lebenden Menschen erfahren.
Sprechen, hören, lesen, verstehen und sich verständigen